Energiepolitik und ÖPNV sowie innere Sicherheit
Innere Sicherheit
In meiner Funktion als Stadtrat besuchte ich mit Vertretern der Behörde die Unterkunft für Asylanten in Aschaffenburg. Hintergrund war, dass der dortige Hausmeister tätlich angegriffen wurde.
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt allerdings viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Ich fordere daher:
- Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
- Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte
- Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern u.a. durch:
- Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
- Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.
In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung (d.h. Ausbürgerung) erfolgen:
- bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung
- bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
- bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt.
Innere Sicherheit
In meiner Funktion als Stadtrat besuchte ich mit Vertretern der Behörde die Unterkunft für Asylanten in Aschaffenburg. Hintergrund war, dass der dortige Hausmeister tätlich angegriffen wurde.
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Ich fordere daher:
- Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
- Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte
- Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern u.a. durch:
- Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
- Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.
In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung (d.h. Ausbürgerung) erfolgen:
- bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung
- bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
- bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt.